Rv 2024 Beitragsbemessungsgrenze 2024. Januar 2024 auf 62.100 euro (monatlich 5.175 euro). Die grenzwerte werden jährlich an die einkommensentwicklung angepasst.
Die bekanntmachung der geringfügigkeitsgrenze nach § 8 absatz 1a sgb iv erfolgte am 07.12.2023 im. Januar 2024 auf 62.100 euro (monatlich 5.175 euro).